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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1 HEXIS Swiss AG, offeriert als Distributor und Systemhaus im Grossformat Digitaldruck ein breites Angebot an Produkten sowie Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von HEXIS Swiss AG zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HEXIS Swiss AG und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von HEXIS Swiss AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von HEXIS Swiss AG nicht im Widerspruch stehen.
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6 Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7 "Produkte" sind von HEXIS Swiss AG angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.
2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE
2.1 Bestellungen können telefonisch, per Fax, per Post oder elektronisch gemacht werden.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3 Die von HEXIS Swiss AG angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von HEXIS Swiss AG schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen HEXIS Swiss AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten.
2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die HEXIS Swiss AG keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist HEXIS Swiss AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren. 2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit HEXIS Swiss AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann HEXIS Swiss AG dem Kunden belasten. 2.6 HEXIS Swiss AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. ABNAHME UND PRÜFUNG
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von HEXIS Swiss AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 3 Tage nach Anlieferung, HEXIS Swiss AG schriftlich bekanntzugeben.
4. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. RÜCKSENDUNG VON PRODUKTEN
5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von HEXIS Swiss AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2 HEXIS Swiss AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann HEXIS Swiss AG eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3 In jedem Fall gelten die von HEXIS Swiss AG und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei HEXIS Swiss AG eine "Retouren Nummer mit RMA Formular" zu verlangen.
5.4 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht von Produkten die der Kunde aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.
6. PREISE
6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von HEXIS Swiss AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Lager der HEXIS Swiss AG. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten, Frachtkosten werden je nach Zahlungsart in einer separaten Position in Rechnung gestellt. 6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit HEXIS Swiss AG seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im Übrigen kann HEXIS Swiss AG jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden Ihre Personendaten an Intrum AG weitergeleitet und können dort gespeichert werden.
7.2 Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nichts anderes vermerkt, 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Neukunden erfolgt die Zahlung per Vorauskasse, NN, Check, LEASING. oder NN. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HEXIS Swiss AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von HEXIS Swiss AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist HEXIS Swiss AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist HEXIS Swiss AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.4 Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss www.fairpay.ch
8. VERRECHNUNG / RETENTIONSRECHT
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der HEXIS Swiss AG zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentions- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden an Sachen der HEXIS Swiss AG ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden an- liefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die von HEXIS Swiss AG gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der HEXIS Swiss AG, bis HEXIS Swiss AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. HEXIS Swiss AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen HEXIS Swiss AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von HEXIS Swiss AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
10. HEXIS Swiss AG -DIENSTLEISTUNGEN / SUPPORT
10.1 Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen.
11. GARANTIE
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass HEXIS Swiss AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2 Die Gewährleistung von HEXIS Swiss AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber HEXIS Swiss AG und dem Hersteller/Lieferanten sofern kein Garantie-Verlängerungsvertrag (Servicevertrag) vorliegt.
11.3 Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Komponenten beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung HEXIS Swiss AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: Unzulängliche Wartung; Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; zweckwidrige Benutzung der Produkte; Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör (keine original Tinten); natürliche Abnutzung; Transport; unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; Modifikationen oder Reparaturversuche; äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von HEXIS Swiss AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch HEXIS Swiss AG auf Kosten des Kunden.
11.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von HEXIS Swiss AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
12. HAFTUNG
12.1 HEXIS Swiss AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von HEXIS Swiss AG, deren Hilfspersonen oder den von HEXIS Swiss AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt. 12.2 Jede weitergehende Haftung von HEXIS Swiss AG, deren Hilfspersonen und der von HEXIS Swiss AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3 Wegen der grossen Anzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung von Plotter-Verbrauchsmaterialien (Tinten und Medien), auf die HEXIS Swiss AG keinen Einfluss hat, sind Eigentests vom Anwender selbst durchzuführen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Jegliche Haftung für evtl. entstandene Schäden bei der Produktion, sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
12.4 Wird ein Datenträger (Festplatte, CD-ROM, DVD. Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur der HEXIS Swiss AG übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die HEXIS Swiss AG kann für Datenverlust in keinem Fall haftbar gemacht werden. ACHTUNG: Festplatten (einzeln oder im PC) werden beim Reparatureingang generell formatiert.
12.5 HEXIS Swiss AG haftet bei Vor-Ort Installationen nicht für allfällige Kundenseitige Datenverluste und Produktionsunterbrüche. Bei Netzwerkinstallationen muss der Kundenseitige Netzwerkverantwortliche zu gegen sein.
13. PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde HEXIS Swiss AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. HEXIS Swiss AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet HEXIS Swiss AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. WIEDERAUSFUHR
Die von HEXIS Swiss AG vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zurzeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. SOFTWARE-PROGRAMME
15.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von HEXIS Swiss AG gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
16.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
16.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für HEXIS Swiss AG sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von HEXIS Swiss AG örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. HEXIS Swiss AG ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Birr, 21. Juli 2022